21.11.08 10:45 DSL-24 
 | Regulierer entfacht DSL-Wettbewerb auf dem Land (3) VDSL kann über Bitstrom nicht genutzt werden
Kurth nahm die Kritik gelassen. „Es ist wie so oft: Den einen kann der Preis gar nicht hoch genug sein, die anderen wollen möglichst noch preiswertere Vorleistungen“. Der Meinungsgraben verlaufe mitten durch die Schar der Wettbewerber, je nach ihrem Geschäftsmodell, sagte er. Hoffnung auf jetzt kräftig sinkende Preise macht die Netzagentur nicht. Ein beschleunigter Preisrückgang für DSL sei durch Bitstrom nicht zu erwarten. Die Paketpreise lägen ohnehin „nicht signifikant über dem Bitstromvorleistungspreis“. Die preiswertesten Komplettangebote bieten derzeit für 25 Euro einen Anschluss mit Internet und Telefon. Für Bitstrom müssen Wettbewerber ihr eigenes Netz nur noch an etwas mehr als 70 Punkten mit dem der Telekom zusammenschalten. Dahinter nutzen sie die Telekom-Infrastruktur für den Weg zu den Kunden. Bisher mussten Unternehmen wie Arcor, Hansenet (Alice) oder Telefónica, Versatel und BT ihre eigene Technik in die nah am Kunden liegenden Vermittlungsstellen der Telekom bringen. Von diesen Hauptverteilern gibt es rund 8000. Von ihnen ist nicht einmal die Hälfte von der Konkurrenz erschlossen.
Das VDSL-Hochgeschwindigkeitsnetz der Telekom kann über Bitstrom nicht genutzt werden. „VDSL gehört nicht zum Bitstrommarkt“, sagte Kurth. Die Grenze werde anhand der Substituierbarkeit von ADSL-Verbindungen definiert, die zur Zeit höchstens eine Bandbreite von etwa 16 Megabit in der Sekunde schaffen. Verhandlungen zwischen Konkurrenten und der Telekom über einen Zugang zum VDSL-Netz haben bisher nicht zu einem Ergebnis geführt. Breko-Präsident Peer Knauer hat der Netzagentur deshalb Untätigkeit vorgeworfen und sie öffentlich aufgefordert, die die Zugangsbedingungen und Preise behördlich festzusetzen. Kurth wies das zurück. Es sei dafür bisher kein einziger Antrag bei der Netzagentur eingegangen. „Ich bin erstaunt, dass manche Wettbewerber die Grundlagen des Telekommunikationsrechts nicht zu kennen scheinen“, sagte er. Die Netzagentur habe die technischen Vorgaben definiert. Jetzt gelte der Vorrang des Vertragsrechts. Erst wenn die Verhandlungen mit der Telekom endgültig scheitern sollte, sei die Netzagentur zu einer weitergehenden behördlichen Regulierung befugt.
F.A.Z. Von Helmut Bünder und Johannes Winkelhage |